3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung holte die Kammer von Amtes wegen aktuelle Strafregisterauszüge, datierend vom 5. März und 28. Dezember 2020, sowie ein Leumundsbericht (inklusive wirtschaftliche Verhältnisse), datierend vom 24. Februar 2020, über den Beschuldigten ein (pag. 640 ff., 650 ff., 690 ff.). Weiter wurden der mit Schreiben der Verteidigung vom 13. Januar 2021 eingereichte Anstellungsvertrag vom 5. Mai 2019 sowie das Zwischenzeugnis vom 8. Januar 2021 betreffend den Beschuldigten zu den Akten genommen (pag. 694 ff.).