2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura- Seeland mit Schreiben vom 15. Februar 2019 sowie der Beschuldigte, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, mit Schreiben vom 18. Februar 2019 formund fristgerecht die Berufung an (pag. 511 und 512). In ihrer form- und fristgerecht eingereichten Berufungserklärung vom 13. Mai 2019 beschränkten sowohl die Generalstaatsanwaltschaft als auch der Beschuldigte ihre Berufung auf die Strafzumessung (pag. 591 ff., 594 ff.).