2. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 7. Februar 2019 bei der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern (nachfolgend: POM) Beschwerde, wobei er sinngemäss die Aufhebung der angefochtenen Verfügung der BVD sowie die Gewährung der bedingten Entlassung beantragte (amtliche Akten POM pag. 8). Mit Entscheid vom 25. März 2019 wies die POM die Beschwerde ab (amtliche Akten POM pag. 26 ff.). Der Entscheid wurde dem Beschwerdeführer am 27. März 2019 zugestellt (amtliche Akten POM pag. 40).