1. Mit Verfügung vom 11. Januar 2019 wiesen die Bewährungs- und Vollzugsdienste des Amts für Justizvollzug des Kantons Bern (BVD, nachfolgend: Vollzugsbehörde) das Gesuch des Verurteilten/Beschwerdeführers A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) um bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug ab (amtliche Akten POM pag. 2 ff.).