nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - dem Bundesamt für Polizei (Urteil mit Begründung, nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde N.________ (nur Dispositiv) - der Staatsanwaltschaft Bremen (nur Dispositiv) Bern, 9. Juli 2020 Im Namen der 1. Strafkammer Der Präsident i.V.: