44 - der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern - Rechtsanwältin F.________ (betreffend Ziff. IV.2.) Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (nur Dispositiv; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - dem Bundesamt für Polizei (Urteil mit Begründung, nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde N.______