2. Da unter der PCN .________ kein DNA-Profil des Beschuldigten erfasst wurde, ist keine vorzeitige Zustimmung zur Löschung nach Ablauf der gesetzlichen Frist (Art. 16 Abs. 4 i.V.m. Art. 17 DNA-ProfilG) möglich. 3. Die Zustimmung zur Löschung der von A.________ erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN .________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist durch die auftraggebende Behörde wird vorzeitig erteilt (Art. 17 Abs. 4 i.V.m. Art. 19 Abs. 1 der Verordnung über die Bearbeitung biometrisch erkennungsdienstlicher Daten).