2. Die Entschädigung für die amtliche Verteidigung von A.________ bis am 11. Dezember 2017 durch Rechtsanwältin F.________ wird (analog der Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Besondere Aufgaben vom 3. Januar 2018; pag. 599) auf CHF 6‘098.45 bestimmt. A.________ hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung (auf den Schuldspruch entfallend, 1/3) von insgesamt CHF 2‘032.80 zurückzuzahlen und Rechtsanwältin F.________ die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar, entsprechend