42 2. Zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 900.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 3. Zur Bezahlung des auf die Schuldsprüche (1/3) entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskostenanteils von CHF 4'486.30 (von total CHF 13‘458.95). 4. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2‘000.00. IV.