2.1. Herstellung und Besitz von 3 pornografischen Erzeugnissen, auf denen sein Sohn D.________, geb. .________, zu sehen ist (1 Video und 2 Fotos; Ziff. 3.1.12. bis 3.1.14. der Anklageschrift) 2.2. Besitz von 3 pornografischen Erzeugnissen, auf denen sein Sohn D.________, geb. .________, zu sehen ist (2 Videos und 1 Foto; Ziff. 3.1.5., 3.1.6. und 3.1.11. der Anklageschrift) und gestützt darauf sowie aufgrund des rechtskräftigen Schuldspruchs gemäss Ziff. I.C. hiervor