Die vorzeitige Zustimmung zur Löschung eines erstellten DNA-Profils nach Ablauf der gesetzlichen Frist (Art. 16 Abs. 4 i.V.m. Art. 17 DNA-ProfilG) kann daher nicht erteilt werden. 23. Für die übrigen Verfügungen wird auf das Urteilsdispositiv verwiesen. 40 VIII. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Oberland (Einzelgericht) vom 29. Januar 2019 (PEN 18 399) in Rechtskraft erwachsen ist, als: A.