_ (bis am 11. Dezember 2017, Entschädigung von insgesamt CHF 6‘098.45, auf die Schuldsprüche entfallend CHF 2‘032.80) und Rechtsanwalt Dr. B.________ (auf die Einstellung/Freisprüche entfallende Entschädigung von CHF 6‘774.35 sowie auf die Schuldsprüche entfallend CHF 3‘387.15) sind zu bestätigen. Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichteten und auf die Schuldsprüche entfallenden (1/3) amtlichen Entschädigungen von insgesamt CHF 5‘419.95 (CHF 3‘387.15 + CHF 2‘032.80) zurückzuzahlen und Rechtsanwalt Dr. B.___