Bezüglich der objektiven Tatschwere ist anzumerken, dass auf den beschlagnahmten elektronischen Geräten des Beschuldigten 75 pornografische Erzeugnisse sichergestellt wurden, welche verschiedene Personen in unterschiedlichen sexualbezogenen Posen zeigen. Bei den entsprechenden Erzeugnissen handelt es sich überwiegend um Fotos. Viele davon sind vergleichsweise harmlos und zeigen «lediglich» Nacktbilder und keine Penetrationen und/oder etwa Oralverkehr. Das Alter der darauf ersichtlichen Personen kann grösstenteils nur grob geschätzt werden.