18. Geldstrafe für die Pornografie 18.1 Tatkomponenten (objektive und subjektive Tatschwere) Vorweg ist anzumerken, dass im Rahmen der nachfolgenden Beurteilung auch der rechtskräftige Schuldspruch der Pornografie gemäss Ziff. III. 2. Absatz 1 des erstinstanzlichen Dispositivs zu berücksichtigen ist (Konsum, Herstellung, Besitz und Zugänglichmachen von mindestens 69 pornografischen Erzeugnissen). Es stehen demnach 75 pornografische Erzeugnisse zur Beurteilung an.