17.3 Täterkomponenten Vorleben und persönliche Verhältnisse: Der Beschuldigte hat eine Lehre als M.________ abgeschlossen, war im Zeitpunkt des erstinstanzlichen Urteils jedoch arbeitslos und von der Sozialhilfe abhängig. Seit .________ bezieht er – gemäss eigenen Angaben – Leistungen der AHV (pag. 778 Z. 33). Der Beschuldigte ist vorbestraft, aber nicht einschlägig (pag. 961 f.). Allerdings befindet er sich seit dem 10. April 2019 in einem neuen Verfahren in Untersuchungshaft;