umso wichtiger ist es, dass es eine möglichst unbeschwerte Kindheit erlebt. An die fraglichen Handlungen vermochte sich D.________ angeblich nicht mehr zu erinnern bzw. bestritt solche. Die Handlungen des Beschuldigten gehören zwar unter allen denkbaren sexuellen Handlungen nicht zu den schweren, sind jedoch auch nicht als unerheblich zu bezeichnen und haben sich über eine längere Zeitspanne erstreckt. Es sind glücklicherweise keine Hinweise ersichtlich, dass die sexuelle Entwicklung von D.________ in gravier-