187 StGB N 1). Die Schwere der Verletzung des geschützten Rechtsguts ist bei Sexualdelikten erfahrungsgemäss schwierig zu bestimmen. Gesichert scheint einzig, dass sexuelle Übergriffe für jedes Kind ernsthafte Risiken bergen, durch das Erlebte in irgendeiner Form in seiner persönlichen Entwicklung beeinträchtigt zu werden (MAIER, a.a.O., Art. 187 StGB N 2). Zum Zeitpunkt der sexuellen Handlungen war D.________ noch sehr jung (Kindergartenalter bis erste/zweite Klasse). Diese Phase ist für die Entwicklung eines Kindes von besonderer Bedeutung; umso wichtiger ist es, dass es eine möglichst unbeschwerte Kindheit erlebt.