Für die Schuldsprüche der mehrfachen Pornografie ist demgegenüber eine Geldstrafe auszufällen. Damit werden für die beiden zu beurteilenden Tatgruppen (mehrfache sexuelle Handlungen mit einem Kind / mehrfache Pornografie) ungleichartige Strafen ausgesprochen und das Asperationsprinzip gelangt hier nicht zur Anwendung (vgl. S. 30 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 857).