Die besagten Aufnahmen scheinen für den neutralen Betrachter sodann äusserst befremdlich, zumal die darin festgehaltenen Posen von D.________ deutlich über eine kinds- bzw. altersgerechte Erkundung des Körpers hinausgehen und nicht etwa nur ein entblösstes Gesäss in die Kamera gestreckt wird, sondern sich D.________ hierfür nach vorne beugt und das der Kamera präsentierte Gesäss mit beiden Händen stark spreizt. In den besagten Aufnahmen wird das Gesäss von D.________ klar sexualbezogen dargestellt, ohne dass diese in irgendeinen Bezug nicht sexueller Natur eingebettet wären.