26 sprechenden Posen präsentierte. Sohn D.________ hatte im Zeitpunkt der fraglichen Handlungen bereits ein Alter erreicht, in welchem ein reines «Verleiten» unter Umständen nicht mehr ausreicht. Er wurde indes klar durch das Verhalten des Beschuldigten/Vaters zu den fraglichen Handlungen animiert bzw. dazu ermutigt. Daran vermag auch die Tatsache nichts zu ändern, dass D.________ gleichartige Verhaltensweisen auch vor einem etwa gleichaltrigen Mädchen gezeigt hat – was durchaus auch auf eine konditionierte Verhaltensweise schliessen lässt.