Es bleibe nicht bei einem einfachen Zeigen des Gesässes. D.________ bücke sich zusätzlich nach vorne und spreize sein Gesäss mit beiden Händen zusätzlich auf. Bei den beiden Aufnahmen gemäss den Ziff. 1.1.8. und 1.1.10. manipuliere D.________ an seinem Penis und präsentiere diesen in die Kamera. Ein objektiver Betrachter empfinde diese Aufnahmen als befremdlich und erkenne die darin dargestellten aufreizenden Szenen auf den ersten Blick. Der eindeutige Sexualbezug dieser Verhaltensweisen könne nicht wegdiskutiert werden.