_ im Rahmen der in Ziff. 3.1.14. der Anklageschrift genannten Aufnahme androhte, er werde das Video einer Drittperson (evtl. «L.________») schicken und dass er darin bewusst auf das Gesäss und den Penis von D.________ fokussierte. Der genaue Verwendungszweck der Aufnahmen liess sich jedoch nicht eruieren. 24 IV. Rechtliche Würdigung