Sodann ist grundsätzlich auch bekannt, dass sich das Herstellungs- bzw. Änderungsdatum einer elektronischen Datei (jpeg-Format) zumindest dann ändert, wenn eine inhaltliche Änderung vorgenommen wird. Die Verschiebung in eine Zwischenablage bzw. Abspeicherung in einem anderen elektronischen Ordner ändert jedoch – zumindest im Normalfall – nichts an besagten Daten, sofern eben keine inhaltliche Änderung der Datei erfolgt. Allerdings kann nicht abschliessend beurteilt werden, ob es technisch nicht doch möglich ist, dass sich das Erstellungs- bzw.