11.5.2 Vorbringen der Generalstaatsanwaltschaft Für die von der Generalstaatsanwaltschaft im Rahmen ihrer Stellungnahme vom 7. Januar 2020 gemachten materiellen und formellen rechtlichen Ausführungen bzw. zu der von der Verteidigung beantragten Einstellung des Verfahrens (in den Anklagepunkten Ziff. 3.1.5., 3.1.6. und 3.1.11. – 3.1.13.) wird auf Ziff. 7 hiervor bzw. Ziff. 13 hiernach verwiesen. 11.6 Beweiswürdigung der Kammer Wie unter Ziff. 10.6 hiervor bereits erwähnt, entsprechen die Aufnahmen gemäss den Ziff.