11. Vorwurf der Pornografie 11.1 Ziff. 3.1.5., 3.1.6. und 3.1.11. – 3.1.14. der Anklageschrift Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, dass er in der Zeit von 2008 bis zum 18. Juni 2015 (erste Hausdurchsuchung) pornografische Erzeugnisse hergestellt und besessen habe, auf denen sein Sohn D.________ zu sehen sei (pag. 700 ff.). 11.2 Beweisergebnis der Vorinstanz Die Vorinstanz hielt im Rahmen ihrer Beweiswürdigung fest, dass der Bestand und Inhalt der entsprechenden Videos und Fotos sowie der Umstand, dass diese durch