Dass die zur Beurteilung stehenden Aufnahmen von D.________ in den einschlägigen Chats auch ausgetauscht worden wären, ist hingegen nicht erstellt. 10.7 Beweisergebnis Nach dem Gesagten erachtet es die Kammer als erstellt, dass der Beschuldigte auf seinen Sohn D.________ bzw. dessen Verhalten Einfluss nahm, indem er ihn immer wieder filmte, ihm hiermit die ersuchte Aufmerksamkeit schenkte und ihn damit darin bestärkte, die fraglichen Handlungen vor der Kamera auszuführen bzw. sich in den entsprechenden Positionen vor der Kamera zu präsentieren. Dabei fokussierte der Beschuldigte betreffend die Aufnahmen gemäss Ziff.