Auf die Fragen bzw. Anweisungen eines Chatpartners: «take me to see yr boy», «can i see yr boy» und «can you take cam to him» antwortete der Beschuldigte dann etwa auch: «no mam is there» (pag. 377). D.________ wurde demnach auch in einem sexualisierten Kontext thematisiert. Auch dies stellt ein recht eindeutiges Indiz dafür dar, dass der Beschuldigte an den fraglichen Handlungen von D.________ interessiert war – wenn unter Umständen auch nur im Sinne eines allfälligen Gesprächsstoffs für die einschlägigen Chatforen.