Sodann hatte D.________ auf besagten Aufnahmen bereits kurze Haare (vgl. Aussage von G.________, wonach D.________ in der ersten Klasse die Haare geschnitten habe; pag. 258 Z. 290 f.) und scheint auch deutlich älter als etwa im Video auf der Toilette (vgl. Screenshots auf pag. 139), wo er gemäss Aussagen von G.________ vermutlich im 2. Kindergartenjahr gewesen sei (pag. 258 Z. 274 f.). Soweit die Aufnahme «2404201352.jpg» in den Akten auch mit Erstellungsdatum 1. Juni 2012 zu finden ist (pag. 158; pag. 229), stellt sich die Frage nach einer allfälligen Bearbeitung (vgl. Ziff. 11.6 hiernach).