Auf Vorhalt des Videos des gefesselten D.________ im Garten gab G.________ an, dieses sei kürzlich entstanden, es müsse letzten Sommer (demnach im Sommer 2015) gewesen sein (pag. 257 Z. 223 f.). Bei der Aufnahme gemäss Beilage Nr. 15 (D.________ auf der Toilette; pag. 282) sei D.________ vermutlich im 2. Kindergartenjahr gewesen (pag. 258 Z. 274 f.), bei der Aufnahme gemäss Beilage Nr. 16 (nackter D.________ stehend; pag. 283) ca. in der 1 Klasse, dies sei vor dem Haareschneiden gewesen (pag. 258 Z. 290 f.). Die Aussagen von G.________ fielen grundsätzlich konstant und in sich stimmig aus.