233 und der Bemerkung hierzu, D.________ sei bei diesen Aufnahmen älter («8, 9 oder 10 Jahre»), erklärte der Beschuldigte, dies sei in dieser Phase gewesen (pag. 184 Z. 640). Wann das Fesselungsvideo im Garten entstanden sei, wisse er nicht mehr genau, D.________ sei dabei glaublich älter gewesen (pag. 185 Z. 671). G.________ gab diesbezüglich zu Protokoll, dass D.________ öfters so Phasen gehabt habe, wo er plötzlich habe «lölen» wollen, z.B. «Füdle zeigen». Diese Phasen habe er gehabt, als er kleiner gewesen sei bzw. vom Kindergarten bis in die erste Klasse (pag. 256 Z. 162 ff.). Bezüglich der Aufnahme gemäss Ziff.