1.1.8. der Anklageschrift) seien vermutungsweise im Frühling/Sommer 2011 erstellt worden und die Fotos gemäss Ziff. 1.1.9. und 1.1.10. der Anklageschrift vermutlich am 13. Juli 2012 (Ziff. 1.1.9.) bzw. am 15. Oktober 2013 (Ziff. 1.1.10.). Auf Frage, wann die Aufnahmen von D.________ im Pool entstanden seien, erklärte der Beschuldigte, er müsse nachschauen, wann der Pool gebaut worden sei. Er verwies zudem auf das Herstellungsdatum der Dateien 2011 (pag. 182 Z.567 f.). Weshalb das Bild «24042011352.jpg» (D.________ nackt auf blauer Plane, hält mit beiden Händen seinen Penis fest und präsentiert diesen) einmal mit Herstellungsdatum 1. Juni 2012 (pag.