17 (so sprach auch der Beschuldigte von einem 180 Grad Winkel; pag. 89 Z. 398) ansonsten auch die übrige Umgebung hätte sichtbar sein müssen (insbesondere betreffend die Aufnahmen in Ziff. 1.1.5. und 1.1.6. der Anklageschrift; pag. 402). Dass eine differenzierte Fokussierung ohne Display und Zoom-Funktion möglich ist, zeigt sich im Übrigen auch an der Aufnahme «GOPR8346.MP4», in welcher der gefesselte D.________ zunächst in der Gartenumgebung gefilmt wird und daraufhin eine klare Fokussierung auf sein Gesäss sowie auf seinen Penis erfolgt (Sek. 15-19 und 39 ff.;