Weiter kann in Übereinstimmung mit der Vorinstanz auch festgehalten werden, dass durch die Positionierung einer Kamera eine Fokussierung auf gewisse Bereiche möglich ist, auch wenn diese über kein Display bzw. über keine Zoom- Funktion verfügt. Dies gilt umso mehr, als es sich bei den in Frage stehenden Aufnahmen um Nahaufnahmen handelt, welche – mangels Zoom-Funktion – erfordert haben, dass die Kamera relativ nah an die entsprechenden Körperteile herangeführt werden musste, da aufgrund des bekanntermassen weiten Winkels der GoPro