__ die von ihm gesuchte Aufmerksamkeit. Auffallend ist weiter, dass D.________ im Rahmen seiner Videobefragung stets bemüht war, seinen Vater bzw. den Beschuldigten nicht zu belasten. So gab er etwa an, sich nicht mehr an das Fesselungsvideo zu erinnern, obwohl dieses im Zeitpunkt der Befragung erst rund ein Jahr alt war. Demgegenüber bestritt er bestimmt, von seinem Vater in einer ihm unangenehmen Weise berührt worden zu sein (Videobefragung, ab 16:48:30) und dass dieser mehr als nur harmlose Babyfotos von ihm gemacht habe (Videobefragung, ab 16:51:09). Insbesondere die Reaktion von D.__