Auf Vorhalt eines Fotos, welches den grundsätzlich angezogenen D.________ mit freigelegtem Penis zeigt (pag. 232), gab der Beschuldigte dann auch zu Protokoll, dass die lustige Situation durch den Einsatz der Kamera noch gesteigert worden sei: «Da ich die Kamera ständig in der Hand habe, hat er sich vielleicht motiviert gefühlt, etwas Lustiges zu machen» (pag. 184 Z. 625 ff.). Auch das Video, welches D.________ nackt im Garten herumkriechend zeigt, sei entstanden, «Weil es lustig war. Es macht es ja noch lustiger, wenn man gefilmt wird. Wie soll ich das sagen.» (pag. 185 Z. 667 f.). So sei das Filmen «nur zur Steigerung des Spasses des Spiels für D.________ gewesen» (pag.