14 und Fotografieren einen Einfluss auf das Verhalten eines Kindes haben können – wie dies im Rahmen der Berufungsbegründung vorgebracht wird – ist ebenfalls allgemein bekannt. Das Ausmass des sexualisierten Verhaltens von D.________ geht jedoch klar über ein entsprechend «übliches» Verhalten hinaus. Der Beschuldigte erkannte den Einfluss der Kamera selber: «Ich denke, es hat möglicherweise schon einen Einfluss auf das Verhalten des Kindes, wenn man es filmt.» (pag. 171 Z. 135 f.). Auf Vorhalt eines Fotos, welches den grundsätzlich angezogenen D.________ mit freigelegtem Penis zeigt (pag.