_) habe eine Phase in der Entwicklung gehabt, wo er dies thematisiert habe. Er selber habe dies nicht als sexuellen Akt wahrgenommen, auch nicht in Bezug auf die eigene Sexualität (pag. 170 Z. 119 ff.). Auch auf Vorhalt der Bilder von D.________ im Zusammenhang mit dem Poolbau erklärte der Beschuldigte, dass ihn die Figur als solche inspiriert habe, D.________ habe aber wieder blöd getan und sein «Fudi» gezeigt. Es sei aber nicht die Absicht gewesen, dies zu fotografieren. Er habe ihm (D.________) gesagt, er (D.________) solle auf die Folie gehen und sich hinlegen. Die Polizei habe nun einfach die Bilder herausgesucht, wo er blöd tue (pag. 182 Z. 555 ff.). Auch G._____