12 Phase der Körpererkundung gemacht habe. Die Anwesenheit des Beschuldigten sei nicht ursächlich für die besagten Handlungen von D.________ gewesen. Es müsse sodann der Umstand berücksichtigt werden, dass der Beschuldigte leidenschaftlich gerne filme und fotografiere sowie einen Abschluss von einer Kunsthochschule habe. Er habe das alltägliche Leben der Familie H.________ immer wieder bildlich festgehalten, woraus über die Jahre tausende Bilder entstanden seien. Im Verhältnis zur Anzahl der bestehenden Aufnahmen von D.______