10.3 Unbestrittener / bestrittener Sachverhalt Es ist grundsätzlich unbestritten, dass der Beschuldigte die in den Ziff. 1.1.5., 1.1.6. und 1.1.8. – 1.1.10. der Anklageschrift genannten Aufnahmen (Video und Foto) gemacht hat und diese seinen Sohn D.________ zeigen. Der Beschuldigte bestreitet demgegenüber, dass er sexuelle Handlungen mit Kindern begangen bzw. er seinen Sohn D.________ zu den entsprechenden Handlungen verleitet habe und Letzterer die väterliche Aufmerksamkeit ersehnt und begehrt habe.