7. Verjährung 7.1 Oberinstanzliche Vorbringen der Parteien Die Verteidigung stellt im Rahmen der Berufungsbegründung vom 5. November 2019 u.a. den Antrag, das Strafverfahren gegen den Beschuldigten betreffend die Anschuldigung der Pornografie gemäss den Anklageziffern 3.1.5. – 3.1.6. und 3.1.11. – 3.1.13. sei infolge Verjährung einzustellen, unter Auferlegung der auf die Einstellung anteilsmässig anfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten an den