Sofern nachfolgend die Bestimmungen des StGB in seiner bis am 30. Juni 2014 geltenden Fassung zur Anwendung gelangen, wird dies entsprechend vermerkt («aStGB bis 30.06.2014»). Wird demgegenüber nur von «aStGB» gesprochen, so ist damit die bis am 31. Dezember 2017 geltende Fassung des Strafgesetzbuches gemeint.