1. einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten mit bedingtem Strafvollzug bei einer Probezeit von 2 Jahren und unter Anrechnung der vorläufigen Festnahme von insgesamt 2 Tagen; 2. zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu CHF 30.00, total ausmachend CHF 1‘500.00, mit bedingtem Strafvollzug bei einer Probezeit von 2 Jahren; 3. zur Bezahlung der anteilsmässigen erst- und der vollumfänglichen oberinstanzlichen Verfahrenskosten.