2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt Dr. B.________, am 4. Februar 2019 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 808). Mit Eingabe vom 8. Februar 2019 meldete auch die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern (Besondere Aufgaben) form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 814). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 15. April 2019 (pag. 864) erklärte die Generalstaatsanwaltschaft mit Schreiben vom 25. April 2019 den Rückzug der Berufung (pag.