Weiter wurden dem Beschuldigten die auf den Schuldspruch entfallenden Verfahrenskosten (1/3) von insgesamt CHF 4‘486.30 zur Bezahlung auferlegt, die Entschädigung für die amtliche Verteidigung durch Rechtsanwalt Dr. B.________ festgelegt und die amtliche Entschädigung der ehemaligen amtlichen Verteidigung durch Rechtsanwältin F.________ bestätigt. Schliesslich verfügte die Vorinstanz die Vernichtung der beschlagnahmten Gegenstände und erteilte die vorzeitige Zu-