3.1.5. – 3.1.6. und Ziff. 3.1.11. – 3.1.14. der Anklageschrift vom 3. Oktober 2018). Sie verurteilte den Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten (unter Anrechnung der Dauer der vorläufigen Festnahme von insgesamt 2 Tagen) und zur Bezahlung einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 1‘500.00, beides unter Gewährung des bedingten Vollzugs bei einer Probezeit von zwei Jahren. Weiter wurden dem Beschuldigten die auf den Schuldspruch entfallenden Verfahrenskosten (1/3) von insgesamt CHF 4‘486.30 zur Bezahlung auferlegt, die Entschädigung für die amtliche Verteidigung durch Rechtsanwalt Dr. B.______