13.2. Das neue forensisch-psychiatrische Gutachten ist ein Beweismittel, das dem urteilenden Gericht noch nicht vorgelegen hatte. Die Diagnose einer psychischen Störung beruht allerdings häufig auf Hypothesen und Überzeugungen, ohne dass es gesicherte und nachprüfbare Erkenntnisse gibt (vgl. MÜLLER/NEDOPIL, Forensische Psychiatrie, 5. Auflage 2017, S. 123 f. zu den psychiatrischen Klassifikationssystemen). Die Diagnose beruht folglich auch auf Wertungen der sachverständigen Person. Dass die gestellte Diagnose mit gewissen Unsicherheiten behaftet ist, wird auch im neuen Gutachten selbst offengelegt.