Die Diagnose der leicht depressiven Episode wurde in diesem Gutachten nicht mehr bestätigt, dafür das Abhängigkeitssyndrom von Alkohol mit episodischem Substanzgebrauch (Dipsomanie) für die Tatzeiträume. Der Gutachter verwendete sodann für die Legalprognose vier verschiedene standardisierte Prognoseinstrumente bzw. legalprognostische Testverfahren (FOTRES, PCL-R, VRAG und ODARA) sowie die klinischen Beobachtungen. Tatzeitnah habe beim Gesuchsgegner für häusliche Gewalt eine deutliche bis sehr hohe strukturelle Rückfallgefahr bestanden.