11.3. Am 24. Januar 2017 erstattete med. pract. D.________ zu Handen der Vollzugbehörde ein forensisch-psychiatrisches Verlaufsgutachten über den Gesuchsgegner (pag. 533 ff. Akten BVD Nr. 2409/12). Das Gutachten basiert auf den Strafakten und den Vollzugsakten des Gesuchsgegners und einer einmaligen forensischpsychiatrischen Exploration des Gutachters mit dem Gesuchsgegner mit Hilfe einer Übersetzerin (pag. 534 Akten BVD Nr. 2409/12).