11. 11.1. Das Regionalgericht Bern-Mittelland fällte sein Strafurteil vom 28. März 2014 insbesondere auf der Grundlage das Gutachtens von Frau Prof. Dr. med. C.________ vom 20. Dezember 2012 (pag. 528 ff. Akten PEN 13 710). Das Gutachten basiert auf den der Gutachterin zur Verfügung gestellten Akten, medizinischen Unterlagen zum Gesuchsgegner sowie vier persönlichen Untersuchungen des Gesuchsgegners durch die Gutachterin, die unter Beihilfe eines Übersetzers vorgenommen wurden (vgl. pag. 529 Akten PEN 13 710).