Das Bundesgericht hat in einem Fall von Mord und vorsätzlicher Tötung eine nachträgliche Anordnung der Verwahrung geschützt (Urteil 6B_404/2011 vom 2. März 2012 betreffend Zulässigkeit der Revision und Urteil 6B_896/2014 vom 16. Dezember 2015 betreffend Sachentscheid). Es ist diesbezüglich ein Verfahren beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hängig. Um dem Grundsatz ne bis in idem (Verbot der Doppelbestrafung) gerecht zu werden, darf eine Revision und damit die Durchbrechung der Rechtskraft nur in besonders begründeten Ausnahmefällen zulässig sein (dazu HEER, a.a.O., N. 70 zu Art. 65 StGB).